Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger
Sie haben einen Pflegegrad, erhalten Pflegegeld und wurden von Ihrer Pflegekasse aufgefordert, eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen?
Dann sollten Sie folgendes wissen:
Pflegegeldempfänger müssen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch einen von den Pflegekassen zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchführen lassen. Diese Maßnahme dient der Beratung des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen und weiterer Pflegepersonen und soll die Qualität der Pflege in der Häuslichkeit sichern. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder entziehen, wenn nicht rechtzeitig der Nachweis erbracht wird, dass ein Beratungseinsatz stattgefunden hat.
Die Häufigkeit der vorgeschriebenen Beratungseinsätze richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
- Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige des Grades 2-5, welche Sachleistung beziehen, haben halbjährlich Anspruch auf die Pflegeberatung nach § 37.
Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt die Pflegekasse.
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig die Beratungsgespräche mit den Diakonie-Stationen in Charlottenburg und Wilmersdorf zu vereinbaren. Sie werden dann von einer qualifizierten, langjährig erfahrenen, examinierten Pflegefachkraft nach Terminabsprache zu Hause besucht.
Ansprechpartnerinnen:
Judith Sterzel
Tel.: 0163 383 96 60
Margret Lindner
Tel.: 030 863 927 0
(Münstersche Straße)
Tel.: 030 860 997 0
(Bethanien/Wilhelmsaue)