• Verhinderungspflege

Machen Sie mal Urlaub von der Pflege

Wenn Sie einen Angehörigen zuhause pflegen, haben Sie einen jährlichen Anspruch auf die so genannte Ersatz- bzw. Verhinderungspflege. 

Das heißt, dass Sie zum Beispiel aus persönlichen Gründen, eigener Krankheit, eines Erholungsurlaubes oder sonstiger Verhinderung eine Ersatzpflegekraft organisieren können.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der pflegerischen Versorgung von bis zu 1612,- EUR über einen Zeitraum von 6 Wochen pro Kalenderjahr. Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege (bis zu 806.- Euro im Jahr) zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Inanspruchnahme mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Sie selbst können bestimmen, wann Sie diese Auszeit in Anspruch nehmen wollen. Diese kann am Stück, aber auch verteilt auf mehrere Einzelzeiten und Termine sein. Zum Beispiel einem regelmäßig freien Nachmittag, zum Einkauf, Besuche bei Freunden und Verwandten oder zur anderen persönlichen Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben.

Fragen zu den Leistungen der Pflegekasse und zur Verhinderungspflege beantworten wir Ihnen gerne.

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